



Wenn beide Partner/innen Mitglieder der evangelischen Kirche sind, oder eine/r von beiden nicht (mehr) zur Kirche gehört, gilt in der Regel der nachfolgend beschriebene Ablauf. Dieser kann natürlich auch an einigen Stellen abweichen. Scbeuen Sie sich nicht, löchern Sie Ihren zuständigen Pfarrer und lassen Sie sich über alle Einzelheiten informieren.
1) Kann durch Freunde und Verwandte gestaltet werden
2) Kann weggelassen werden